Zu Beginn des neuen Schuljahres hat die Landesregierung das „Handlungskonzept Corona“ veröffentlicht. Dieses regelt den Schulbetrieb im Schuljahr 22-23. Das Konzept wird jedoch fortlaufend evaluiert und dem Infektionsgeschehen angepasst. An dieser Stelle möchten wir Ihnen gerne eine Zusammenfassung zur Verfügung stellen.
Handlungskonzept Corona der Landesregierung NRW – Zusammenfassung

Eigenverantwortung
Regelmäßigen Lüften, Handhygiene, anlassbezogene freiwillige Testungen
Schulbesuch möglichst symptomfrei – bei Symptomen sollte ein Antigenselbsttest
gemacht werden.
Wichtig: Bei schweren Erkältungssymptomen sollte auch bei Vorliegen eines negativen
Tests die Schule nicht besucht werden.
Anlässe für das Testen zu Hause
o Keine Symptome, aber enger Kontakt zu einer infizierten Person
o Typische Symptome
Testungen in der Schule
Anlassbezogen wird zu Hause getestet – Schultestungen sind die Ausnahme
Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie die in der Schule tätigen weiteren
Angestellten erhalten fünf Tests – zunächst pro Monat, die anlassbezogen für Testungen zu
Hause genutzt werden können.
Bei Vorliegen eindeutiger Symptome bzw. der Verschlimmerung kann die Testung in der
Schule erfolgen. Bei formlosem Nachweis/Bestätigung (durch Erziehungsberechtigte oder die
volljährige Schülerin/den volljährigen Schüler) eines negativen Tests, der zu Hause
durchgeführt wurde, kann darauf verzichtet werden.
Empfehlung zum Tragen einer Maske im Schulgebäude
Lüftungen
Das regelmäßige Lüften der Räume bleibt trotz der geplanten Beschaffung von CO2
Messgeräten unverzichtbar.
https://www.schulministerium.nrw/aktuelles-zum-schulbetrieb-und-corona