Distanzunterricht / Homeschooling

Da aufgrund der aktuellen Situation in Bezug auf die Coronapandemie damit zu rechnen ist, dass es gelegentlich auch an unserer Schule dazu kommen kann, dass einzelne Lerngruppen im Lernen auf Distanz unterrichtet werden, ist es erforderlich, hierzu ein Rahmenkonzept für die Sertürnerschule zu erarbeiten. Durch dieses soll eine Vereinheitlichung erreicht werden, die den Lehrerinnen und Lehrern Planungssicherheit gibt und auch Transparenz für die Eltern und Schülerinnen und Schüler schafft.

Grundsätzliche Unterscheidung:

Distanzunterricht: ersetzt den Präsenzunterricht gleichwertig und stützt sich auch auf kommunikativen (interaktiven) Unterrichtsprozesse in der Distanz. Curriculare Vorgaben gelten gleichermaßen.

Homeschooling: Unterricht der vom Lernenden ausschließlich selbständig durchgeführt wird. (Evtl durch Unterstützung der EZB), das Material wird durch den Lehrenden zur Verfügung gestellt und anschließend bewertet.

Rahmenbedingungen des Distanzlernens

A)  Arbeitspläne/Arbeitsmappen

Alle Lehrkräfte stellen für ihre Lerngruppen Arbeitspläne und Arbeitsmappen zusammen, die den Schülern mit nach Hause gegeben werden, falls sie im Distanzlernen / Homeschooling unterrichtet werden müssen. Diese Mappen, die Arbeitsmaterial für etwa 14 Tage enthalten sollen, befinden sich im jeweiligen Klassenraum und werden von den Lehrkräften regelmäßig aktualisiert. Sie sind in speziellen beschrifteten Kisten gelagert und können so auch von anderen Personen schnell gefunden (und ausgeteilt) werden. In diesem Sinne wird hier das Prinzip des „Homeschoolings“ als Sofortmaßnahme zugrunde gelegt.

Die Lernangebote können sowohl analoger also auch oder digitaler Natur sein. Analoge Materialien könnten besiepielsweise folgende Angebote enthalten:

  • Ganzschriften
  • Wiederholungs- und Übungsaufgaben
  • Freiarbeitsmaterial (z.B. LÜK-Kästen)
  • Fördermaterial

B) Kernarbeitszeit / Präsenzzeit

Für die SuS wird eine Kernarbeitszeit festgelegt. Diese kann je nach Stufe und Lernausgangslage unterschiedlich lang sein. Das Einhalten dieser Arbeitszeit ist täglich Pflicht für die SuS und ersetzt die Anwesenheit im Präsenzunterricht. Dieses Zeitfenster wird den Eltern und Schülern mitgeteilt.

Die Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, eine Präsenzzeit von 8.30 Uhr – 12.30 Uhr einzuhalten.  In dieser Zeit sind die Lehrerinnen und Lehrer telefonisch oder online erreichbar, nehmen Kontakt zur Lerngruppe auf und begleiten so verlässlich den Lernprozess der Lerngruppe. In dieser Zeit können auch Videokonferenzen durchgeführt werden. Es ist auch zu beachten, dass in dieser Zeit auch möglichst gewährleistet sein muss, dass die notwendige Beziehungsarbeit aufrechterhalten wird und auf das Wohl der einzelnen SuS geachtet werden muss. Diese Stunden können auch auf Teamkollegen verteilt werden, in dem Sinne, dass diese sich täglich abwechseln oder die Präsenzzeit auch ausweiten können. Auch eine gemeinsame Präsenz der Teampartner könnte so gewährleistet werden. Selbstverständlich kann jeder Kollege/jede Kollegin auch darüber hinaus als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Solche Extrazeiten können etwa erforderlich sein, wenn SuS beispielweise erst am späteren Nachmittag lernen können, da sie dann die Unterstützung der EZB erhalten. Diese Abweichungen müssten dann mit den Familien abgesprochen und entsprechend dokumentiert werden.

Auch LehramtsanwärterInnen oder Praxissemesterstudenten können / sollen entsprechend in die Prozesse eingebunden werden.

Der Kontakt zu den Schülern kann je nach deren Möglichkeiten über Telefonate, E-Mails, Videochats oder Videokonferenzen hergestellt werden. Es wird empfohlen, dass diese Schülerkontakte vom Lehrer/von der Lehrerin dokumentiert werden.

Einmal wöchentlich kontaktieren die LehrerInnen auch die Eltern, um eine Rückmeldung über die Lernsituation zu erhalten. Eltern müssen auch im Distanzlernen ihre Kinder wie gewohnt im Sekretariat krankmelden.

C) Lernangebote, Inhalte, didaktische Entscheidungen

Generell ist die Schülerschaft der Sertürnerschule mit ihren spezifischen Bedürfnissen, Möglichkeiten (aber auch Grenzen) in den Mittelpunkt der didaktischen Überlegungen zu stellen.

Die Inhalte und Methodiken orientieren sich auch im Distanzlernen an den Festlegungen der individuellen Förderpläne. Basierend auf diesen Grundlagen werden die Lernangebote sonderpädagogisch ausgewählt, vorstrukturiert und entsprechend aufbereitet. Die Lehrerinnen und Lehrer entscheiden aufgrund ihrer Kenntnis der jeweiligen Lerngruppe, welches Angebot in welcher Form und in welchem Umfang für den einzelnen Schüler angemessen und auch zu bewältigen ist. Auch die Wahl zwischen analogen oder digitalen Medien und die individuelle Herangehensweise an den Unterrichtsinhalt fußt auf diesen pädagogischen Grundlagen. In Bezug auf die digitalen Medien und die damit verbundenen Möglichkeiten, ist in jedem Fall abzufragen, inwieweit in den Familien die technischen Voraussetzungen gegeben sind.

Sollte der Präsenzunterricht (teilweise) digital erteilt werden, muss der Umgang mit diesen Medien unabdingbar im Unterricht eingeübt und gefestigt worden sein. Dieser Inhalt (u.a,. Lernplattformen, E-Mail, Clouds, Videoapps..) findet unterrichtsimmanent Einzug in die Curricula der Fächer, um die SuS auf diesen Fall bestmöglich vorzubereiten.

D) Leistungsbewertung

Arbeitsergebnisse müssen am Ende des Distanzlernens oder zu festgelegten Terminen (z.B. wöchentliche Abgabe in der Schule) vorgelegt werden und fließen in die Leistungsbewertung mit ein.

Grundsätzlich gilt es den Arbeitsprozess und das jeweilige Ergebnis zu bewerten. Hier können und müssen auch individuelle Maßstäbe angelegt werden. Die Leistungsbewertung erstreckt sich auf die, im Distanzunterricht vermittelten Leistungen und Fertigkeiten. Die Grundsätze der Leistungsbewertung müssen mit der Lerngruppe deutlich und transparent kommuniziert werden.

Schriftliche Überprüfungen (Tests etc.) werden weiterhin ausschließlich im Präsenzunterricht durchgeführt.