Erziehungsvereinbarungen

Bildung und Erziehung ist  die gemeinsame Aufgabe von Eltern, Lehrern/Lehrerinnen und Schülern/innen.  

Als Grundlage für die enge Zusammenarbeit an unserer Schule gelten diese ERZIEHUNGSVEREINBARUNG: 

 Ich als Erziehungsberechtigte(r)  Ich als Lehrer/Lehrerin    Ich als Schüler/Schülerin 
verpflichte mich mit der Schule gemeinsam zum Wohle meines Kindes zusammenzuarbeiten. Das bedeutet, ich
– achte auf einen regelmäßigen und pünktlichen Schulbesuch. 
– melde unser Kind im Krankheitsfall bis 8:10 Uhr telefonisch ab. 
– entschuldige mein Kind schriftlich (Vordruck im Logbuch, Attest oder Brief)  
– stelle die Teilnahme an Schulveranstaltungen und Klassenfahrten sicher. 
– achte auf ein ausreichendes, gesundes Pausenfrühstück inkl. Getränk. 
– achte auf vollständiges Arbeitsmaterial (Etui, Bücher, etc.) 
– helfe meinem Kind, Ordnung in seiner Tasche zu halten und kontrolliere diese regelmäßig. 
– achte auf pfleglichen Umgang mit den ausgeliehenen Schulbüchern. 
– schaffe Schulbücher in den Ferien rechtzeitig an und begleiche anfallende Kosten (Ausflüge, etc.) termingerecht. 
– achte auf ein vollständiges Sportzeug (T-Shirt, Hose und Hallensportschuhe). 
– schaue regelmäßig in das Logbuch (die Postmappe) und unterschreibe dieses zum Ende jeder Woche.  
– bin bereit, den regelmäßigen Austausch mit der Schule zu pflegen: telef. Erreichbarkeit, Besuch von Elternsprechtagen und Wahrnehmung von Gesprächen zur Berufsvorbereitung. 
– unterstütze die von schulischer Seite gesetzten Konsequenzen und Erziehungsmaßnahmen und halte Absprachen ein. 
– beginne und schließe den Unterricht pünktlich. 
– schaffe für alle Schülerinnen und Schüler die Bedingungen für eine angenehme und störungsfreie Lern-atmosphäre durch Transparenz mit Klassen- Schulregeln, Logbuch und Leistungsbeurteilungen) 
– fördere jeden Schüler und jede Schülerin entsprechend des Leistungsvermögens mit Hilfe eines individuellen Förderplans und handlungsorientierten Unterrichtsmaterialien.
– Des Weiteren fördere ich die Medienkompetenz im digitalen Bereich. 
– sorge durch verbindliche und differenzierte Lernzielkontrollen für eine gerechte Leistungsbeurteilung der Schülerinnen und Schüler. 
-gestalte den Schulalltag abwechslungsreich durch Projekte, Ausflüge, Feiern, gemeinsam mit Schülerinnen, Schülern und Eltern. 
– begegne Konflikten im Schulalltag lösungsorientiert. 
– sorge durch konsequentes Handeln für das Einhalten der Schulregeln 
– bin für Eltern Ansprechpartner in Erziehungs- und Bildungsfragen und stehe im regelmäßigen Austausch mit außerschulischen Kooperationspartnern.        
– erscheine pünktlich zum Unterricht. 
– komme regelmäßig zur Schule.  
– halte die Klassen– und Schulregeln ein. 
– arbeite mit. 
– rauche nicht. 
– halte mich an die Regel: Keine Zigaretten, kein Alkohol, keine Drogen und keine Waffen in der Schule. 
– gehe freundlich und respektvoll mit Anderen um (keine Gewalt mit Worten und Taten). 
– achte fremdes Eigentum.  
– halte meine Klasse und Schule sauber. 
– erledige meine Hausaufgaben regelmäßig und bringe mein Schulmaterial immer mit in die Schule. 
– führe mein Logbuch regelmäßig und ordentlich 
– halte mich an die Regel kein gewaltverherrlichendes oder pornografisches Bild- oder Tonmaterial in der Schule zu verbreiten. 
– nutze die digitalen Medien (z.B. IPads, Handy etc..) nur für schulische Zwecke nach Absprache.  

Achtung: Es gilt die Regel, dass gewalttätige Auseinandersetzungen grundsätzlich verboten sind. Beleidigungen dürfen nicht zum Anlass tätlicher Angriffe werden. 

Gemeinsam setzen wir uns dafür ein, dass aus kleinen Streitfällen nicht Riesenkonflikte werden. Wir wollen dazu beitragen, dass sich Streit nicht hochschaukelt, sondern verantwortungsvoll geschlichtet und geklärt wird. 

Wenn jemand, der angegriffen, geschlagen oder erpresst wird, zu einer Lehrkraft geht, dann handelt er richtig. 

Dieses gilt auch für alle, die derartige Beobachtungen melden. Das ist kein Petzen. 

Wer sich dennoch an der Sertürner-Schule aggressiver Verstöße schuldig macht, muss mit diesen Folgen rechnen 

  • Vorlage schriftlicher Arbeiten 
  • Übernahme gemeinnütziger Arbeiten ( Müllsammeln, Mensadienst u.a.) 
  • Tageweise Ausschluss vom Unterricht  
  • Ausschluss von Schulveranstaltungen 
  • Übergabe schwerer Fälle an die Polizei 

Bei vorsätzlichen Angriffen (z.B. gezielter Schlag ins Gesicht) wird der Ausschluss vom Unterricht sofort ausgesprochen. 

Entschuldigungen und Aktionen zur Wiedergutmachung sind erwünscht.