Handlungskonzept Corona NRW 22-23

Zu Beginn des neuen Schuljahres hat die Landesregierung das „Handlungskonzept Corona“ veröffentlicht. Dieses regelt den Schulbetrieb im Schuljahr 22-23. Das Konzept wird jedoch fortlaufend evaluiert und dem Infektionsgeschehen angepasst. An dieser Stelle möchten wir Ihnen gerne eine Zusammenfassung zur Verfügung stellen.

Handlungskonzept Corona der Landesregierung NRW – Zusammenfassung

Zusammenfassung zum Handlungskonzept, zusammengetragen von GSV Nikolausschule


 Eigenverantwortung
Regelmäßigen Lüften, Handhygiene, anlassbezogene freiwillige Testungen


 Schulbesuch möglichst symptomfrei – bei Symptomen sollte ein Antigenselbsttest
gemacht werden.

Wichtig: Bei schweren Erkältungssymptomen sollte auch bei Vorliegen eines negativen
Tests die Schule nicht besucht werden.

 Anlässe für das Testen zu Hause
o Keine Symptome, aber enger Kontakt zu einer infizierten Person
o Typische Symptome

 Testungen in der Schule
Anlassbezogen wird zu Hause getestet – Schultestungen sind die Ausnahme
Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie die in der Schule tätigen weiteren
Angestellten erhalten fünf Tests – zunächst pro Monat, die anlassbezogen für Testungen zu
Hause genutzt werden können.
Bei Vorliegen eindeutiger Symptome bzw. der Verschlimmerung kann die Testung in der
Schule erfolgen. Bei formlosem Nachweis/Bestätigung (durch Erziehungsberechtigte oder die
volljährige Schülerin/den volljährigen Schüler) eines negativen Tests, der zu Hause
durchgeführt wurde, kann darauf verzichtet werden.


 Empfehlung zum Tragen einer Maske im Schulgebäude

 Lüftungen
Das regelmäßige Lüften der Räume bleibt trotz der geplanten Beschaffung von CO2
Messgeräten unverzichtbar.

https://www.schulministerium.nrw/aktuelles-zum-schulbetrieb-und-corona