Wie Sie sicherlich aus den Medien bereits erfahren haben, fallen zum 01.02. auch in NRW viele der bis dato geltenden Corona-Bestimmungen weg. Dies betrifft auch die Organisation des Schulbetriebs, der sich nun mehr und mehr wieder in Richtung Normalität bewegt.
Im Folgenden möchte wir einige Änderungen als Zitat aus der Schulmail an Sie weitergeben: (Die Zitate sind kursiv dargestellt.)
Für die CoronaTestQuarantäneVO wird es keine Nachfolgeregelung geben; das bedeutet, dass insbesondere die bisherige 5-tägige Isolationspflicht entfallen wird. Stattdessen wird ab dem 1. Februar 2023 eine „dringende Empfehlung“ zum Tragen einer Maske ausgesprochen. Grundsätzlich gilt: Wer krank ist und Symptome hat, sollte wie bisher auch zu Hause bleiben.
Die rechtliche Grundlage zum anlassbezogenen Testen in der Schule fällt (ebenfalls) ersatzlos weg. Wenn Eltern oder Schülerinnen und Schüler es zur Abklärung ihres eigenen Infektionsstatus bzw. des Infektionsstatus ihrer Kinder wünschen, einen Selbsttest vorzunehmen, können sie hierfür aber weiterhin die von den Schulen ausgegebenen Tests nutzen
In Schulen kann weiterhin freiwillig zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer eine Maske getragen werden.
Über das Bildungsportal www.schulministerium.nrw. werden weiterhin aktuelle Informationen bereit gehalten.
Das Ministerium hat weiterhin einen Elternbrief zur Verfügung gestellt, den wir Ihnen nachfolgend auch gerne zugänglich machen wollen.
Wir sind optimistisch und freuen uns über diese Entwicklung. Bleiben Sie weiter vorsichtig und gesund.
Die Schulleitung